Wer tut trägt Verantwortung. Dabei ist vor dem Naturrecht historisch aktuelles Recht nachrangig.

Wer tut und einen Vorteil in unethischen Handlungen erkennt hat die menschliche Verpflichtung sich politisch für eine Regeländerung einzusetzen. Das gilt für juristische Lücken, aber auch für die Verwirklichung des Naturrechts und der vorhandenen Menschenrechtsdefinitionen mit den besonders nennenswerten Teilbereichen Ökologie und Sozialethik.

Jede Staatsform ist aus ihrer Natur heraus mit der Aufgabe überfordert ökonomische Interessen angemessen zu lenken. Daher muß die Verantwortung für gesellschaftliche Ethik von den Akteuren aller Gesellschaftbereiche selbst ausgehen. Eine auseinanderfallende Gesellschaft nutzt keinem Teilnehmer.

Beispiel: Erkennt ein Reinigungsunternehmer, daß er einen Vorteil davon hat Personal zu menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen zu beschäftigen ergibt sich aus dem Umfeld der realexistiernden Marktwirtschaft die ökonomische Verpflichtung diese Erkenntnis für seinen Betrieb zu nutzen. Weiter leitet sich daraus die menschliche und naturrechtliche Verpflichtung für ihn ab sich für eine angemessene Regeländerung einzusetzen, damit es für niemanden einen marktwirtschaftlichen Wettbewerbsvorteil mehr darstellt dies zu tun.

Aus der Umsetzung dieser Verpflichtung ergeben sich verschiedene praktische Probleme, die für Unternehmer auf verschiedene Weise kreativ lösbar sind, weswegen dem hier nicht vorgegriffen wird.